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Wir setzen uns für einen gesunden Umgang mit flexiblen Arbeitsformen ein.

VERSPROCHEN.

Der PVB stellt sicher, dass bei der Nutzung, Umsetzung und Anwendung der neuen Arbeitsformen die Rechte der Arbeitnehmenden geachtet werden.

Die Covid-19-Pandemie wirft heute zahlreiche Fragen hinsichtlich der Arbeitsorganisation auf und es werden neue Fragen hinzukommen, sobald die Pandemie vorbei ist.

 

Nach und nach werden Homeoffice, Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Work-Life-Balance zu den neuen Paradigmen in der Arbeitswelt. Die Arbeitssoziologie befasst sich heute mit dem "Erlebnis Arbeit" und nicht mehr mit dem Erdulden der Arbeit. Der PVB begleitet seine Mitglieder bei diesen Veränderungen und stellt sicher, dass bei der Nutzung Umsetzung und Anwendung der neuen Arbeitsformen die Rechte der Arbeitnehmenden geachtet werden.

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"Habe ich ein Recht auf Homeoffice?"

Es besteht, aus Arbeitnehmendensicht, bisher kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Der PVB setzt sich dafür ein, dass alle Mitarbeitenden das Recht haben, wöchentlich 20–40% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten zu können, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Zudem setzt er sich für eine Begründungspflicht wie auch eine Rekursinstanz ein, falls der oder die Vorgesetzte dieses Recht verwehrt. 

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"Habe ich ein Recht auf eine physische Präsenz am Arbeitsplatz?"

Ihr Arbeitsort ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der PVB fordert neue Arbeitsformen, die nicht zum Nachteil der Arbeitnehmenden und ihres Wohlbefindens bei der Arbeit entwickelt werden. Unter normalen Rahmenbedigungen (ausserhalb der aktuellen Corona-Situation) sollten Mitarbeitende, die im Büro arbeiten möchten, immer die Wahl haben.

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"Habe ich Anspruch darauf, dass meine Reisezeit als Arbeitszeit abgegolten wird?"

Aktuell besteht kein grundlegender Anspruch auf die Abgeltung der Reisezeit. Aber die Kampagne «Arbeit und Familie», welche wir zusammen mit anderen Verbänden lanciert haben, hat Wirkung gezeigt:  Die Richtlinie für mobiles Arbeiten* wurde dahingehend angepasst, dass Arbeiten auf dem Arbeitsweg künftig nicht mehr eine Ausnahme sein soll, sondern nun als vollwertige Arbeitszeit angerechnet werden kann.

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JA ZUM HOMEOFFICE, JEDOCH MIT KLARER REGELUNG! 

Der PVB hat im April eine Umfrage über das Homeoffice durchgeführt. 3'383 Mitarbeitende aus der Bundesverwaltung und dem ETH-Bereich haben an der Umfrage teilgenommen. 87 % der Teilnehmenden wünschen sich, dass ihre Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice in Zukunft stärker fördern, allerdings mit klaren Regeln.  

Mann sitzt am Tisch

10 Empfehlungen für Homeoffice 

Wie bleiben Sie trotzdem in Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen? Was können Sie tun, um gesund zu bleiben? Wie organisieren Sie Ihren Arbeitsplatz zu Hause am besten? Die 10 Empfehlungen des PVB für die Arbeit im Homeoffice.

Frau am Computer

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