Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat in der Gleichstellungspolitik des PVB Priorität.
Eine gute Balance ist der Schlüssel zu einer effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben stellt die Arbeitnehmenden und die Gesellschaft vor grosse Herausforderungen. Dies hat deshalb in der Gleichstellungspolitik des PVB Priorität.

"Ich werde ein Kind bekommen und möchte mein Arbeitspensum vorübergehend auf 60% reduzieren.
Gibt es eine Garantie, dass ich mein Pensum später wieder aufstocken kann?"
Die Mitarbeitenden können bei der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad um maximal 20% reduzieren, sofern er dadurch 60% nicht unterschreitet. Nach der Reduktion haben Mitarbeitende ausserdem das Recht, ihren Beschäftigungsgrad einmalig wieder um maximal 20% zu erhöhen. (Art. 60 Abs. 4 BPV)
Die neue Regelung ist ein Erfolg für den PVB und die Gleichstellung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

"Mein Kind ist krank. Die Kinderkrippe weigert sich, es aufzunehmen, weil es ansteckend sein könnte. Wie lange erlaubt mir mein Arbeitgeber, mich um mein Kind zu kümmern?"
Die für die Organisation der Pflege und Betreuung eines kranken Angehörigen oder einer kranken Angehörigen erlaubten Tage sind seit 2017 von 2 auf 3 Tage pro Krankheitsfall erhöht worden (Art. 40, VBPV). Der PVB hatte erfolgreich gefordert, dass im Bundespersonalrecht diesbezüglich die gleichen Regeln gelten wie im Obligationenrecht. Bis dahin war die Regelung in der Bundesverwaltung gegenüber der Privatwirtschaft unvorteilhafter.

"Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobsharing zuzustimmen?"
Aktuell besteht kein Anspruch auf Jobsharing. Den Entscheid und die Verantwortung über die Bewilligung von Jobsharing trägt die zuständige Stelle. Wir als Verband engagieren uns aber sehr wohl für das Jobsharing, weil es dazu beiträgt, Talente zu erhalten, die Weitergabe von Wissen zwischen den Generationen zu fördern, Abwesenheiten zu reduzieren und Vertretungen zu erleichtern.

Berufstätigkeit und die Pflege von Angehörigen
– geht das Hand in Hand?
Unsere Wirtschaft braucht Arbeitskräfte, gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter und pflegebedürftiger. Doch der Schweiz fehlen die personellen und finanziellen Mittel, vollständig pflegen und betreuen zu lassen. Wie also lassen sich Beruf und Betreuung miteinander vereinbaren?
Lesen Sie mehr in unserem Magazin!

Dank den Gewerkschaften hat sich die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
deutlich verbessert!
Seit dem 1. Januar 2020 hat jede Person, die ihre Stellenprozente aufgrund der Geburt eines Kindes reduziert hat, während drei Jahren den Anspruch, den Beschäftigungsgrad wieder um 20% zu erhöhen. Dieser Anspruch ist in der Personalverordnung des Bundes verankert. Eine weitere deutliche Verbesserung, die vom PVB und seinen Partnern erreicht wurde: Arbeiten auf dem Arbeitsweg soll künftig nicht mehr eine Ausnahme sein, sondern kann nun als vollwertige Arbeitszeit angerechnet werden. Dafür braucht es zwar nach wie vor eine Genehmigung der oder des Vorgesetzten, aber die Hürden für mobiles Arbeiten wurden deutlich verringert. in Zukunft stärker fördern, allerdings mit klaren Regeln.

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