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"Habe ich ein Recht auf Homeoffice?"

Es besteht, aus Arbeitnehmendensicht, bisher kein Rechtsanspruch auf Homeoffice.

 

Der PVB setzt sich aber dafür ein, dass alle Mitarbeitenden das Recht haben, wöchentlich 20–40% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten zu können, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Zudem setzen wir uns für eine Begründungspflicht wie auch eine Rekursinstanz ein, falls der oder die Vorgesetzte dieses Recht verwehrt. 

Der Bundesrat selbst hat das EFD beauftragt, aus Sicht des Querschnittsdepartements eine Auslegeordnung vorzunehmen und einen Vorschlag für die zukunftsweisende Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen bis im ersten Quartal 2021 vorzulegen. Um einen integralen Ansatz zu gewährleisten, wird das EFD nebst den notwendigen Rahmenbedingungen auch die Bereiche Unternehmens- und Führungskultur, Personalrecht, Gesundheitsschutz, Datensicherheit, Büroräumlichkeiten sowie Informatikausstattung beleuchten.

 

Sind Sie auch dafür, dass es einen Anspruch für jeden Arbeitnehmenden auf Homeoffice geben muss?

 

Wir fordern das Recht auf Homeoffice für jeden Arbeitnehmenden!

 

Machen Sie mit, melden Sie sich als Mitglied beim PVB.

Gemeinsam erreichen wir mehr!

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