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"Habe ich Anspruch darauf, dass meine Reisezeit als Arbeitszeit abgegolten wird?"

Aktuell besteht kein grundlegender Anspruch auf die Abgeltung der Reisezeit. Aber die Kampagne «Arbeit und Familie», welche wir zusammen mit anderen Verbänden lanciert haben, hat Wirkung gezeigt:  Die Richtlinie für mobiles Arbeiten* wurde dahingehend angepasst, dass Arbeiten auf dem Arbeitsweg künftig nicht mehr eine Ausnahme sein soll, sondern nun als vollwertige Arbeitszeit angerechnet werden kann. Dafür braucht es grundsätzlich zwar noch immer eine Bewilligung des oder der Vorgesetzten, aber die Hürde für mobiles Arbeiten wurde dadurch entscheidend herabgesetzt. Diese Richtlinie ist gültig seit Januar 2020. 

*Richtlinien Bundesverwaltung – mobile Arbeitsformen:

2.6 Anerkennung von Arbeitszeit auf dem Arbeitsweg

Sofern der Arbeitsinhalt, die Reisedauer und die Reisebedingungen eine Arbeitserfüllung während des Arbeitsweges ermöglichen, kann die geleistete Arbeitszeit bewilligt werden. Sie ist vollständig anzurechnen.

 

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