top of page

"Mein Kind ist krank. Die Kinderkrippe weigert sich, es aufzunehmen, weil es ansteckend sein könnte. Wie lange erlaubt mir mein Arbeitgeber, mich um mein Kind zu kümmern?"

Die für die Organisation der Pflege und Betreuung eines kranken Angehörigen oder einer kranken Angehörigen erlaubten Tage sind seit 2017 von 2 auf 3 Tage pro Krankheitsfall erhöht worden (Art. 40, VBPV). Der PVB hatte erfolgreich gefordert, dass im Bundespersonalrecht diesbezüglich die gleichen Regeln gelten wie im Obligationenrecht. Bis dahin war die Regelung in der Bundesverwaltung gegenüber der Privatwirtschaft unvorteilhafter.  

Darüber hinaus ist ab 1. Januar 2021 ein zweistufiges Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege geplant. Der zweite Teil umfasst 14 Wochen bezahlten Urlaub für Eltern, die sich um ein krankes Kind kümmern.

 

Wir unterstützen mit unseren Forderungen Eltern in ihrem beruflichen und privaten Leben. Werden Sie Teil dieser Unterstützung für sich selbst und andere!

 

Machen Sie mit, melden Sie sich als Mitglied beim PVB.

Gemeinsam erreichen wir mehr!

bottom of page