top of page

"Ist mein Arbeitgeber verpflichtet,

dem Jobsharing zuzustimmen?"

Aktuell besteht kein Anspruch auf Jobsharing. Den Entscheid und die Verantwortung über die Bewilligung von Jobsharing trägt die zuständige Stelle. Wir als Verband engagieren uns aber sehr wohl für das Jobsharing, weil es dazu beiträgt, Talente zu erhalten, die Weitergabe von Wissen zwischen den Generationen zu fördern, Abwesenheiten zu reduzieren und Vertretungen zu erleichtern. Auch verbessert diese flexible Arbeitsform die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben. Wir fordern den Bundesrat / die Bundesverwaltung auf, Statistiken über die Anzahl der Jobsharing-Anträge und die Anzahl der Jobsharing-Stellen vorzulegen, damit ein genaues Bild der aktuellen Situation offengelegt wird und so eine gezielte Förderung erfolgen kann.

 

Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern? Haben Sie Inputs und Ideen? Teilen Sie diese mit uns!

bottom of page