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Dank den Gewerkschaften hat sich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben deutlich verbessert!

Seit dem 1. Januar 2020 hat jede Person, die ihre Stellenprozente aufgrund der Geburt eines Kindes reduziert hat, während drei Jahren den Anspruch, den Beschäftigungsgrad wieder um 20% zu erhöhen.

Dieser Anspruch ist in der Personalverordnung des Bundes verankert. Eine weitere deutliche Verbesserung, die vom PVB und seinen Partnern erreicht wurde:

Arbeiten auf dem Arbeitsweg soll künftig nicht mehr eine Ausnahme sein, sondern kann nun als vollwertige Arbeitszeit angerechnet werden. Dafür braucht es zwar nach wie vor eine Genehmigung der oder des Vorgesetzen, aber die Hürden für mobiles Arbeiten wurden deutlich verringert. 

Die vom PVB und seinen Partnern 2018 und 2019 geführte Kampagne «Wir machen vorwärts!» für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben war ein grosser Erfolg. Gemäss der Umfrage, die wir unter den Bundesangestellten durchgeführt haben, waren diese beiden Themen zentrale Anliegen. 

Im Rahmen dieser Kampagne haben der PVB und seine Partner im November 2018 auch eine Gesprächsrunde zum Thema Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben organisiert. Eingeladen waren Verantwortliche der Unternehmen AXA Winterthur, Swiss Re und Metron AG, die ihre Konzepte für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorstellten. Bundesrat Ueli Maurer und EPA-Direktorin Barbara Schärer waren als Referenten ebenfalls anwesend.

Wollen auch Sie die Vereinbarkeit, Schritt für Schritt, fördern? Sodass wir ein Gleichgewicht, zwischen Arbeit und Privatleben erreichen?

 

Machen Sie mit, melden Sie sich als Mitglied beim PVB. Gemeinsam erreichen wir mehr!

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