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"Ich bin schwanger,

kann mir trotzdem gekündigt

werden?"

Bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis kann eine Kündigung wegen Schwangerschaft, die während oder nach der Probezeit erfolgt, angefochten und die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden (Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG).

 

Für eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Erlasse betreffend schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Mütter konsultieren Sie bitte die Broschüre «Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen» des SECO oder wenden Sie sich direkt an uns!

 

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen? 

Wir unterstützen mit unseren Forderungen Frauen in ihrem

beruflichen und privaten Leben. Werden Sie Teil dieser Unterstützung

für sich selbst und andere!

 

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Mit einer Mitgliedschaft beim PVB verschaffen Sie sich Gehör!

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