


"Ich bin schwanger,
kann mir trotzdem gekündigt
werden?"
Bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis kann eine Kündigung wegen Schwangerschaft, die während oder nach der Probezeit erfolgt, angefochten und die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden (Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG).
Für eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Erlasse betreffend schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Mütter konsultieren Sie bitte die Broschüre «Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen» des SECO oder wenden Sie sich direkt an uns!
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
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beruflichen und privaten Leben. Werden Sie Teil dieser Unterstützung
für sich selbst und andere!
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